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Freiheit für die Vielfalt

Veröffentlicht am 11. Februar 2014
Kategorie: News

Saatgutvielfalt

Heute, am 11. Februar 2014 muss der Agrarausschuss über die Zurückweisung der neuen EU-Saatgutverordnung abstimmen. Am 30. Jänner 2014  haben die Abgeordneten des EU-Umweltausschusses empfohlen, den umstrittenen Entwurf der Verordnung an die Kommission zurückzuweisen. Eine Reparatur des vorliegenden Entwurfes – so die Einschätzung – wäre keine Lösung, daher „zurück an den Start“.

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Es steht viel auf dem Spiel. In vielen Ländern regte und regt sich nach wie vor Widerstand. Samenfeste, regional angepasste und alte Sorten wollen wir ohne mühsame, bürokratische Hürden erhalten, anbauen und legal nutzen können. Die Zivilgesellschaft von heute hat die Pflicht und das Recht, speziell bei gefährdeten Sorten deren Erhaltung für künftige Generationen sicherzustellen.

Menschenrechtskonvention aufgenommen werden?  Sollte die Saatgutvielfalt, die letztlich Zukunft erhalten hilft, nicht zu den Grundfreiheiten der Menschen gezählt werden?  So wie das Recht auf Versammlungsfreiheit oder das Verbot der Benachteiligung in den Artikeln der Konvention geregelt sind, lassen sich auch verbindliche Überlebenszusicherungen für im Kleinstformat geballte Keimkraft denken.

Verfolgen wir aufmerksam die Entwicklung! Wir können uns eine Verarmung an raren Besonderheiten im Nutzpflanzenbereich, an Geschmackserlebnissen, an Buntheit nicht vorstellen und letztendlich auch nicht leisten.

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